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OLG Hamburg, 30.04.1980 - 5 U 130/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79
Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz
Wie der Senat schon in einem früheren Urteil dargelegt hat und nach dem seit 1. Januar 1981 geltenden Recht nicht anders zu beurteilen ist (vgl. § 32 a Abs. 3 GmbHG), kann hierunter auch die Bürgschaft eines Gesellschafters fallen, wenn sie nichts weiter als ein Weg ist, der notleidenden Gesellschaft unter Vermeidung einer sonst gebotenen Kapitalerhöhung neue Mittel zuzuführen; das ist der Fall, wenn bei Übernahme der Bürgschaft die Voraussetzungen vorliegen, unter denen ein Gesellschafterdarlehen als Kapitalersatz zu betrachten ist (BGHZ 67, 171, 182; vgl. auch OLG Hamburg, Urt. v. 30.4.80 - 5 U 130/79, ZiP 1980, 911).